Idyllisches Plätschern, Fische, Vögel und frische grüne Weiden- und Erlenzweige – ein naturnaher Bach bietet Entspannung und Erholungsmöglichkeiten. Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür - damit aber auch die Verpflichtung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.
Bäche und Flüsse sind die Lebensadern in unserer Landschaft, Heimat für faszinierende und häufig bedrohte Tiere und Pflanzen. Helfen Sie mit, dass wir diese Perlen der Natur für unsere Nachkommen erhalten und schützten können. Dieses Faltblatt zeigt, was Sie für Ihr Gewässer und die Natur tun können -ganz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und erläutert Ihnen Ihre Rechte und Pflichten am Gewässer.
Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“ zum Herunterladen:
Für die Arbeit an den Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepent möchte das Ingenieurbüro GBI Sie um Ihre Erfahrungen mit Starkregenereignissen vor Ort bitten. Herzlich laden die Verbandsgemeinde und das zuständige Ingenieurbüro alle Bürger und Bürgerinnen des ersten Untersuchungsgebietes neben einer Onlinebefragung auch zu Vor-Ort Begehungen der jeweilige Ortsgemeinden herzlich ein.
Im Rahmen der zweistündigen Begehungen können lokale Expertisen und Erfahrungswerte von Starkregenereignissen der letzten Jahre geteilt werden, um so in das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept einzufließen.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Die Termine für ihre Ortsgemeinde entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Bürgerbeteiligung - Erstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts Untersuchungsgebiet 1
Auf Empfehlung der SGD Nord und des kompetenzzentrum Hochwassers RLP wird die Verbandsgemeinde Wallmerod, ausgehend von Ihrer Topographie in 4 Untersuchungsgebiete aufgeteilt für das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept aufgeteilt. Das erste zu betrachtende, etwa 20 km² große Untersuchungsgebiet befindet sich im westlichen Teil der Verbandsgemeinde Wallmerod und schließt die Ortsgemeinden Arnshöfen, Kuhnhöfen, Ettinghausen, Ober- und Niederahr (von Nord nach Süd) ein.
Herzlich laden die Verbandsgemeinde und das zuständige Ingenieurbüro alle Bürger und Bürgerinnen des ersten Intersuchungsgebietes zur Onlinebefragung ein.
Hochwasser und Starkregen können ungeahnte Ausmaße annehmen und sehr große Schäden verursachen. Nach aktuellem Stand der Klimaforschung werden mit fortschreitendem Klimawandel die Häufigkeit und Intensität dieser extremen Überflutungen auslösende Ereignisse weiter zunehmen. Während Hochwasser auf die Täler, Auen und Küstenregionen begrenzt ist, kann Starkregen überall in Deutschland auftreten.
Ereignisse wie Flusshochwasser oder Überflutungen aufgrund von Starkregen können nicht verhindert werden. Ihre Auswirkungen können allerdings vermindert und entsprechende resultierenden Schäden begrenzt werden. Das beste Mittel um das extreme Schadenspotential solcher Ereignisse zu reduzieren, ist eine zielorientierte Vorsorge.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Kommunen bei der Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Zentrales Element ist hierbei die Aufstellung von örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten.
Das örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept zielt darauf ab, durch eine zielorientierte Vorsorge Schadenspotenziale zu vermindern. Dazu ist die intensive Beteiligung aller Akteure, insbesondere der Bürger:innen sowie der Industrie- und Gewerbebetriebe, der Land- und Forstwirtschaft, Vertreter der Gefahrenabwehr, Verwaltung und Betreiber kritischer Infrastruktur unabdingbar. Mit diesen Akteuren sollen Themen der Hochwasser- und Starkregenvorsorge besprochen und gemeinsam Maßnahmen zur Schadensminderung – insbesondere auch im privaten Bereich – aufgezeigt und diskutiert werden. Dabei sind lokal auftretende Probleme und Gefahrenschwerpunkte zu analysieren und zu berücksichtigen.
Nur Maßnahmen, die aus einem Vorsorgekonzept hervorgehen, können bei der anschließenden Umsetzung mit einer möglichen Förderung der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz rechnen.
Folgende Zielfelder sollen im Konzept bearbeitet und deren Ergebnisse dargestellt werden:
Stand der Hochwasser- und Starkregenvorsorge im Untersuchungsgebiet
Defizitanalyse, Risikoanalyse und Risikobewertung
Öffentlichkeitsarbeit: Sensibilisierung, Motivation und Erfahrungsaustausch
Lokale Informationsmöglichkeiten zur Vorsorge
Beratungsangebote für private Vorsorgemaßnahmen und Elementarschadenversicherung
Notfallpläne
Maßnahmenvorplanung, -priorisierung und –kartierung
Im Anschluss soll eine periodische Überarbeitung und Aktualisierung der Konzepte sowie regelmäßige Sensibilisierungen für Hochwasser- und Starkregengefahren erfolgen.
Innerhalb der erarbeiteten Maßnahmen sollen folgende Themenfelder berücksichtigt werden:
Verhaltensvorsorge (Verhalten im Katastrophenfall) und Nachbarschaftshilfe
Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren für Gebäude und Anlagen
Prüfung und Vorschläge für Notabflusswege
Bauen im Überschwemmungsgebiet (ÜSG) bzw. in hochwassergefährdeten Bereichen
Lagerung umweltgefährdender und aufschwemmbarer Stoffe
Technische Schutzmaßnahmen
Treibgutrückhalt, Sand- und Geröllfänge
Maßnahmen zur Räumung von Brücken und sonstigen Durchlassbauwerken
Warnung vor Extremwetter und Hochwasser
Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Alarm- und Einsatzplanung, Ausstattung und Organisation
Evakuierung und/oder Notversorgung
Ausfall von Verkehrswegen
Kritische Infrastruktur: Wasser- und Stromversorgung, Abwasserbeseitigung, Telekommunikation, Feuerwehr, Alten- und Pflegeheime, Krankhäuser etc.
Wasserrückhalt in der Fläche
Erosionsmindernde Flächenbewirtschaftung, Vermeidung von Schlammeintrag in die Ortslagen (Weitere Informationen in der Arbeitshilfe „Einbindung der Landwirtschaft zur Erosionsvorsorge in die örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte“ Stand: 07/2022)
Hochwasserangepasste Gewässerunterhaltung
Unterhaltung aller Maßnahmen
Im Ergebnis liegt dann ein örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept vor, innerhalb dessen alle Risiko- und Gefahrenbereiche der Ortslagen aufgeführt, bewertet und daraus resultierende konkrete Maßnahmenvorschläge (inkl. Priorisierung, Zuständigkeit und Verortung) für Starkregen- und Hochwasserereignisse aufgezeigt werden.